Verbund der Historischen Landschaften

Die „Historischen hannoverschen Landschaften“ sind nicht zu verwechseln mit der uns umgebenden Natur-Landschaft (Berge, Täler, Flüsse, Wälder etc.). Vielmehr ist das Wort „Landschaft“ auch ein rechtsgeschichtlicher Begriff, mit dem seit dem späten Mittelalter die Bevölkerung eines Landes gemeint war (ähnlich dem Wort „Mannschaft“). Allerdings wurde im späten Mittelalter unter dem Wort „Landschaft“ nicht die Gesamtheit aller in einem Land lebenden Menschen verstanden, vielmehr wurde die Bevölkerung eines Landes durch drei soziale Gruppen vertreten, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen und politischen Bedeutung herausragten. Das waren einmal die Äbte der wohlhabenden Klöster und Stifte (die sogenannten „Prälaten“), die „Ritterschaft“ (die Besitzer der im Lande befindlichen Rittergüter) und die größeren Städte. Diese drei Gruppen, die als die drei „Landstände“ bezeichnet wurden, vertraten bzw. repräsentierten die Bevölkerung eines Landes gegenüber dem Landesherrn. Sie traten auf Landtagen zusammen, auf denen sie über die Angelegenheiten berieten, die die Bevölkerung betrafen.

Im Bereich des heutigen Landes Niedersachsen hat es im Laufe der Geschichte zeitweise 27 einzelne Länder oder Territorien gegeben, jeweils mit ihrer aus den drei Landständen bestehenden Landschaft. Hiervon sind nur sechs „Historische“ Landschaften im Bereich des ehemaligen Königreichs Hannover verblieben. Sie bestehen nach wir vor aus den drei Ständen, die auch als „Kurien“ bezeichnet werden, nämlich der Ritterschaft als 1. Kurie, den Städten als 2. Kurie und den nicht ritterschaftlichen ländlichen Grundbesitzern als 3. Kurie. Sie sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannt und dem Gemeinwohl verpflichtet. Aufgrund ihrer ständischen Organisation sind sie einmalige Institutionen in Europa. Auch wenn sie ihre politische Bedeutung und ihre politischen Mitwirkungsrechte schon lange verloren haben, spielen sie doch in ihrer Region aufgrund ihrer überparteilichen und überkonfessionellen Ausrichtung eine gewichtige Rolle, besonders in der Kulturförderung aus eigenen Mitteln und durch ihre Mitwirkung in den Gremien der VGH-Stiftung.

Verbund der Historischen Landschaften

Träger der Landschaft­lichen Brandkasse

Die sechs hannoverschen Landschaften sind bis heute Träger der Landschaftlichen Brandkasse, die gemeinsam mit der 1918 gegründeten Provinzial Lebensversicherung die Versicherungsgruppe Hannover (VGH) bildet.

Verbund der Historischen Landschaften

Im Jahre 2018 haben sich diese sechs Landschaften des ehemaligen Königreichs Hannover im „Verbund der Historischen Landschaften“ organisiert. Es sind:

Mitte des 18. Jahrhunderts haben die Landschaften Brandversicherungsanstalten gegründet, die heutige Landschaftliche Brandkasse Hannover. Die Landschaften sind bis auf den heutigen Tag die Träger der Landschaftlichen Brandkasse. Sie bildet heute gemeinsam mit der Provinzial Lebensversicherung und der Alten Oldenburger Krankenversicherung die Versicherungsgruppe Hannover (VGH).

1995 kam die Emsländische Landschaft e.V. als neuer Träger bei der Landschaftlichen Brandkasse hinzu und 1989 bei der Provinzial Lebensversicherung der Sparkassenverband Niedersachsen.

Die Historischen Landschaften – seit Jahrhunderten tätig und stets dem Gemeinwohl verpflichtet.

Kontaktdaten

Sprecher: Präsidierender Landschaftsrat Herrn v. Garmissen
Geschäftsführer: Landschaftsdirektor Michael Heinrich Schormann
Anschrift: Landschaft des vormaligen Fürstentums Lüneburg
Schloßplatz 6
29221 Celle

Tel: 05141 / 26 502
E-Mail: ritterschaft@t-online.de

Landschaft­liche Brandkasse Hannover

Öffentliche Feuerversicherungsanstalt. – Gegründet 1750.